Eine Mitgliedschaft bezeichnet im juristischen Sinne die Zugehörigkeit einer Person oder einer juristischen Person (z.B. Unternehmen oder Verein) zu einer Organisation, Institution oder Einrichtung. Eine Mitgliedschaft kann mit Rechten und Pflichten für beide Parteien verbunden sein und wird häufig durch einen Vertrag begründet. Je nach Art der Organisation können unterschiedliche Mitgliedschaftsformen und -kategorien existieren, z.B. ordentliche, außerordentliche oder fördernde Mitgliedschaften
Ein Fördermitglied ist eine Person, die einen Verein oder eine Organisation finanziell oder materiell unterstützt, ohne dabei in vollem Umfang Mitgliedsrechte und -pflichten einzugehen. Fördermitglieder sind in der Regel keine ordentlichen Mitglieder und haben daher eingeschränkte Rechte und Pflichten im Vergleich zu diesen. Die Fördermitgliedschaft ermöglicht es Interessenten, einen Verein oder eine Organisation zu unterstützen, ohne aktiv am Vereinsleben teilnehmen zu müssen.
Gesponsert ist ein Begriff, der aus dem Marketing stammt und den finanziellen oder materiellen Beitrag eines Unternehmens oder einer anderen Organisation zur Unterstützung eines Projekts, einer Veranstaltung oder einer Person beschreibt. Im juristischen Kontext bezieht sich dies in der Regel auf die gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen, die im Rahmen von Sponsoring-Verträgen und -Aktivitäten gelten.
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